Riester Rente – Jetzt kostenlos die Anbieter vergleichen!
Die Riester Rente ist eine geförderte Rente, die als dritte Säule der Altersversorgung bezeichnet wird. Der Name geht auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zurück. Walter Riester entwickelte die staatlich geförderte Zusatzrente, um die Rentenlücke auszugleichen, die bei der Rentenreform im Jahr 2000/2001 entstand.
Die Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung beinhaltete als entscheidenden Punkt eine Absenkung des Rentenniveaus von 70% auf 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Das dadurch entstehende Rentenloch soll durch die Riester-Rente, die zu den freiwilligen Altersvorsorgen zählt, geschlossen werden. Alle Personen, die berechtigt sind, die staatlichen Förderungen zu beziehen, können diese Möglichkeit nutzen. Als zulageberechtigt zählen alle Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 10a des Einkommenssteuergesetz (EStG) unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige (Handwerker, Dozenten und Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind), Landwirte, die grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen, Arbeitslosengeldempfänger, Wehr- und Zivildienstleistende und auch Personen, die ihre Kinder erziehen und deswegen zuhause bleiben. Hier gilt der Anspruch bis zum vollendeten dritten Lebensjahres des Kindes. Unter Umständen können auch Ehepartner, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die Zulage nutzen. Ausgeschlossen von der Zulage sind all jene Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Dazu gehören viele Selbstständige, Altersrentner, Bezieher von Erwerbsminderungsrente und Studenten.
Wer die Riester Rente in Anspruch nimmt, baut sich damit eine private Altersvorsorge mit Hilfe staatlicher Zulagen auf. Der Anbieter für diese Vorsorge muss zertifiziert sein und bestimmte Regeln einhalten. So muss zum Beispiel zu Beginn der Auszahlung mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden, die Leistungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen und die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen Rente stattfinden. Anders als bei anderen privaten Vorsorgemodellen wird die Riester Rente nicht direkt an den Nutznießer ausgezahlt. Die im Verlauf des Einzahlungszeitraumes angesparten Beträge werden der gesetzlichen Rente zugeschlagen. Die Förderung selbst besteht aus zwei Teilen: Zum einen wird eine Zulage zur Altersvorsorge gewährt, zum anderen wird die Riester-Rente beim Sonderabzug als Vorsorgeaufwendung berücksichtigt. Steuerlich wirksam wird jeweils eine der Komponenten. Das Finanzamt prüft individuell, welche davon sich steuerlich günstiger auswirkt.
